Azubiticket wird erweitert -Ausbildungsprämie kommt

1.  Azubiticket wird erweitert

Zum 1. August wird das Azubiticket für mehr Jugendliche nutzbar.

Der Freistaat Sachsen und die sächsischen Verkehrsverbünde erweitern den Kreis der Berechtigten für das Angebot. Damit können nunmehr alle Auszubildenden, auch die, die ihren Berufsschulort außerhalb von Sachsen haben, aber bei einem sächsischen Betrieb lernen, vergünstigt Bus und Bahn fahren. Zudem können alle Freiwilligendienstleistende ein Azubiticket erwerben. Am Ticket ändert sich nichts. Es ist weiterhin als Abonnement für zwölf Monate bei den Verkehrsunternehmen erhältlich. Das Azubiticket kostet für einen Verkehrs-verbund 48 Euro pro Monat, jeder weitere Verkehrsverbund kostet zusätzlich fünf Euro pro Monat. Das heißt, dass Auszubildende mindestens 576 Euro pro Jahr bezahlen.

Maximal werden 816 Euro für ein Azubi-Ticket fällig, das im gesamten Freistaat Sachsen Gültigkeit besitzt. „Die Ausweitung auf all jene Auszubildende, die ihren Berufsschulort außerhalb von Sachsen haben, aber bei einem Betrieb in Sachsen lernen, ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung und Gleich-stellung der Auszubildenden’: sagt Verkehrsminister Martin Dulig (SPD).

2.  Ausbildungsprämie kommt

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihr Ausbildungsengagement aufrechterhalten oder erhöhen, erhalten finanziellen Zuschuss – Handwerk fordert bürokratiearme Umsetzung

Die Bundesregierung hat einen Schutzschirm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen im Umfang von einer halben Milliarde Euro beschlossen.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie zu einer Krise auf dem Ausbildungs-markt wird’: sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). „Wir müssen möglichst

allen jungen Menschen eine Chance geben“, fügte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hinzu. Kleine und mittlere Unternehmen, die trotz eigener Schwierigkeiten infolge der

Corona-Krise trotzdem weiter ausbildeten, sollten deshalb mit einer einmaligen Ausbildungs-prämie von 2.000 oder 3.000 Euro unterstützt werden. Und bevor ein Unternehmen seine Lehrlinge in Kurzarbeit schicke, übernehme der Staat 75 Prozent der Ausbildungsvergütung, versicherte er. Auch wer einen Lehrling aus einem insolventen Betrieb übernimmt, soll mit einer Übernahmeprämie gefördert werden. ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer begrüßte den Beschluss. Jetzt müssten die verabredeten Maßnahmen nur noch „zeitnah, zielgenau und bürokratiearm” bei den Ausbildungsbetrieben ankommen.

Auszahlung nach Ende der Probezeit

Nach den Eckpunkten sollen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten eine einmalige Ausbildungsprämie von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 neu abge-schlossenen Ausbildungsvertrag erhalten, wenn sie trotz coronabedingter Schwierigkeiten die Zahl ihrer Lehrstellen im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen drei Jahre konstant halten. Stellen sie noch mehr Lehrlinge ein, soll es für jeden zusätzlichen Auszubildenden 3.000 € mehr geben. Ausbezahlt werden soll das Geld nach dem Abschluss der Probezeit. Darüber hinaus sollen diejenigen Unternehmen, die einen Auszubildenden aus einem Corona-bedingt insolventen Betrieb übernehmen eine Übernahmeprämie von

3.000 Euro bekommen.

Finanzielle Hilfen soll es bis Mitte nächsten Jahres auch für die sogenannte Auftrags- oder Verbundausbildung geben: Immer dann, wenn ein Betrieb aufgrund der Corona-Krise die Ausbildung temporär nicht fortsetzen kann, sollen andere Betriebe, überbetriebliche Bildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen, gefördert werden.

Praktika werden nicht finanziell gefördert

Wer Kurzarbeit von Lehrlingen vermeidet, soll ebenfalls finanzielle Hilfe erhalten. Wer als Ausbildungsbetrieb trotz erheblichen Arbeitsausfalles (mindestens 50 Prozent) seiner

Ausbildungsaktivität weiter fortsetzt, für den sollen 75 Prozent der Brutto-Ausbildungs-vergütung für die betreffenden Monate übernommen werden. Diese Regelung soll bis Ende

2020 gelten. Unterstützt werden sollen Betriebe, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden.

Nicht gefördert werden Praktika.

Antragsberechtigt sind laut federführendem Bundesbildungsministerium kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Covid-19-Krise „in erheblichem Umfang” betroffen sind. Dies sei dann der Fall, wenn es im Betrieb im ersten Halbjahr mindestens einen Monat Kurzarbeit gegeben habe oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sei. Bei Unter-nehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, seien die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.

Das passt nicht überall. „Während die kundennahen Dienstleistungshandwerke durch die Betriebsschließungen direkt von März bis Mai wirtschaftlich intensiv betroffen waren,

befürchten wir für die Bau- und Ausbauhandwerke wegen ausbleibender Aufträge erst in den kommenden Monaten konjunkturelle Auswirkungen“, gab Wollseifer schon früher zu bedenken.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Antrag auf Ausbildungsprämie: www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-ausbildungspraemie-und-ausbildungspraemie-plus_ba146592.pdf

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