Gemeinsame Pressemitteilung – Der Gewerke des sächsischen Metallhandwerks und des sächsischen Sanitär Heizung Klima – Handwerks

Die Gewerke des sächsischen Metallhandwerks und des sächsischen Sanitär Heizung Klima – Handwerks fordert die Vorschrift zur Testpflicht in der aktuellen Sächsischen Corona- Schutzverordnung vom 05. März 2021 ersatzlos zu streichen

Der Fachverband Metall Sachsen und der Fachverband SHK Sachsen, als Vertreter des Sächsischen Metall- und SHK-Handwerks, fordern auf, die verschärfte Testpflicht aus der am 08.März 2021 in Kraft getretenen aktuellen Corona-Schutzverordnung ersatzlos zu streichen.

Durch den § 3a der Verordnung werden die Arbeitgeber der sächsischen Betriebe, und damit auch die Betriebe des sächsischen Metallhandwerks und des sächsischen Sanitär Heizung Klima – Handwerks, dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal in der Woche ein kostenloses Angebot zur Durchführung eines Corona Selbsttest zu unterbreiten.

Durch die auferlegte Testpflicht werden die Betriebe übermäßig mit einer gesellschaftlichen Verpflichtung zusätzlich zu den bereits bisher bestehenden Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie belastet. Dem steht auch nicht die im § 3a Abs. 3 der Verordnung festgehaltenen Einschränkung entgegen, dass die Testpflicht lediglich dann bestehen soll, wenn ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist.

Allein die festgeschriebene Verpflichtung zur Testung reicht aus, dass die sächsischen Handwerksbetriebe und damit auch die von unseren Verbänden vertretenen Mitgliedsbetrieben – die von Beginn der Krise an für die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie volles Verständnis hatten und sich aktiv eingebracht haben – übergebührlich und ungerechtfertigt durch die Finanzierung der verordneten erweiterten Testpflicht belastet werden.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, die generelle Pflicht des Arbeitgebers zur wöchentlichen Bereitstellung von Selbsttests aus der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung zu streichen.

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