Messe Handwerk Live
Auf dem Gelände der Leipziger Messe fand vom 8.- 16. Februar 2025 die Messe Handwerk Live statt. Die Schmiede- und Fahrzeugbauerzunft Leipzig und die Innung
Das Metallhandwerk und die vertretenen Mitgliedsbetriebe erfüllen mit großem handwerklichem Sachverstand die Anforderungen und Bedürfnisse ihrer Kunden. Gerade die mittelständischen Betriebe sind es, die sich ihrem Standort verbunden fühlen, die flexibel auf neue Marktanforderungen reagieren und dabei nachhaltig planen. Sie sind es, die beständig für Arbeits- und Ausbildungsplätze sorgen. Handwerker nehmen als Unternehmer hohe Risiken auf sich. Sie setzen ihr Kapital ein und haften oft auch noch mit ihrem Vermögen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, zusammenzuhalten.
Auch in Zukunft werden Innungen und Verbände wichtige Aufgaben erfüllen und Probleme zu lösen haben, deren Bewältigung wir uns alle stellen müssen. Dazu müssen wir vorbereitet und gerüstet sein. Fundiertes Fachwissen, meisterliches Können, Leistungsbereitschaft und eine starke Handwerksorganisation helfen uns dabei. Aber auch der Gedankenaustausch, Gesprächsbereitschaft und, wenn nötig auch Kritik, unterstützen uns bei der Bewältigung einer ungewissen Zukunft. Der Fachverband Metall Sachsen vertritt die folgenden Berufsgruppen:
1. Metallbauer
2. Feinwerkmechaniker
3. Landmaschinenmechaniker
4. Zweiradmechaniker
5. Metall- und Glockengießer
6. Metallbildner
7. Schneidwerkzeugmechaniker
8. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
9. Nutzfahrzeugbauer
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was Handwerksbetriebe jetzt wissen sollten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat 2023 in Deutschland neue Maßstäbe gesetzt, um Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu wahren. Doch was bedeutet dies für Handwerksbetriebe? Auch wenn das Gesetz primär große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern betrifft, sollten auch kleinere Betriebe aufmerksam sein, da sie indirekt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen können.
Was ist der Hintergrund des Lieferkettengesetzes?
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und Verstöße zu verhindern. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang der gesamten Lieferkette stattfinden – vom Rohstoffabbau bis zur finalen Produktion.
Ab dem Jahr 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten umfassende Maßnahmen zur Risikoanalyse und -bewältigung ergreifen. Für Handwerksbetriebe, insbesondere kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, besteht jedoch keine direkte Verpflichtung. Dennoch können sie durch ihre Geschäftsbeziehungen zu größeren Unternehmen in die Regelungen einbezogen werden.
Was sind die Auswirkungen auf Handwerksbetriebe?
Auch wenn Handwerksbetriebe nicht unmittelbar dem Gesetz unterliegen, könnten sie durch die Anforderungen größerer Geschäftspartner in Zugzwang geraten. Großunternehmen, die den Regelungen unterworfen sind, verlangen zunehmend Transparenz von ihren Zulieferern. So könnten Handwerksbetriebe aufgefordert werden, ihre Lieferketten zu analysieren und potenzielle Risiken, etwa Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße, offen zu legen.
Was bedeutet dies konkret?
Erhöhte Transparenzanforderungen: Große Unternehmen verlangen möglicherweise von ihren Zulieferern detaillierte Informationen über deren Lieferketten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Risikomanagement wird wichtiger: Handwerksbetriebe sollten Risikomanagement-Systeme einführen, um potenzielle Risiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren und nachweisen zu können.
Welche Empfehlungen für Handwerksbetriebe gibt es?
Um auf mögliche Anfragen vorbereitet zu sein und Geschäftsbeziehungen zu sichern, sollten Handwerksbetriebe einige Maßnahmen in Betracht ziehen:
Keine pauschalen Zusicherungen: Handwerksbetriebe sollten vorsichtig sein, wenn sie von Geschäftspartnern um umfassende Garantien zur Einhaltung des LkSG gebeten werden. Stattdessen ist es ratsam, gezielt nach Risiken in der eigenen Lieferkette zu suchen und diese offen zu kommunizieren.
Überprüfung der Lieferkette: Auch wenn keine direkte Verpflichtung besteht, kann es sinnvoll sein, die eigene Lieferkette regelmäßig auf Risiken hin zu analysieren. Große Unternehmen werden zunehmend Transparenz fordern, und proaktive Maßnahmen können Wettbewerbsvorteile schaffen.
Dokumentation und Transparenz: Interne Dokumentationssysteme, die die Risiken der eigenen Lieferkette erfassen, helfen nicht nur bei der Erfüllung von Anfragen, sondern tragen auch zur langfristigen Sicherung der Geschäftsbeziehungen bei. Weitergehende Informationen finden unsere Mitglieder unter dem Button „Aktuelles“.
Fazit:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft in erster Linie große Unternehmen, doch auch Handwerksbetriebe sollten sich darauf einstellen, indirekt mit den Anforderungen konfrontiert zu werden. Durch ein frühes Risikomanagement, Transparenz und sorgfältige Dokumentation können Handwerksbetriebe nicht nur den gestiegenen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Wer vorbereitet ist, bleibt flexibel und kann auf Anfragen von Geschäftspartnern professionell reagieren. Das LkSG mag auf den ersten Blick eine Herausforderung darstellen, bietet aber auch die Chance, Lieferketten zu optimieren und verantwortungsvolles Handeln zu stärken.
Die Geschäftsstelle ist am Freitag, den 01.11.2024 geschlossen.
Ab dem 04.11.2024 sind wir wieder für Sie da und stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
In ein paar Tagen ist das Jahr 2024 bereits vorbei.
Deshalb möchte sich der Vorstand und die Geschäftsstelle des Fachverbandes Metall Sachsen für die gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanken.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie für die kommenden Festtage eine besinnliche, ruhige und erholsame Zeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Fachverband Metall Sachsen
Die Geschäftsstelle bleibt in der Zeit vom 20.12.2024 – 03.01.2025 geschlossen.
Ab dem 06.01.2025 sind wir wieder für Sie da und stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
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Was ist der Hintergrund des Lieferkettengesetzes?
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und Verstöße zu verhindern. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang der gesamten Lieferkette stattfinden – vom Rohstoffabbau bis zur finalen Produktion.
Ab dem Jahr 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten umfassende Maßnahmen zur Risikoanalyse und -bewältigung ergreifen. Für Handwerksbetriebe, insbesondere kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, besteht jedoch keine direkte Verpflichtung. Dennoch können sie durch ihre Geschäftsbeziehungen zu größeren Unternehmen in die Regelungen einbezogen werden.
Was sind die Auswirkungen auf Handwerksbetriebe?
Auch wenn Handwerksbetriebe nicht unmittelbar dem Gesetz unterliegen, könnten sie durch die Anforderungen größerer Geschäftspartner in Zugzwang geraten. Großunternehmen, die den Regelungen unterworfen sind, verlangen zunehmend Transparenz von ihren Zulieferern. So könnten Handwerksbetriebe aufgefordert werden, ihre Lieferketten zu analysieren und potenzielle Risiken, etwa Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße, offen zu legen.
Was bedeutet dies konkret?
Erhöhte Transparenzanforderungen: Große Unternehmen verlangen möglicherweise von ihren Zulieferern detaillierte Informationen über deren Lieferketten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Risikomanagement wird wichtiger: Handwerksbetriebe sollten Risikomanagement-Systeme einführen, um potenzielle Risiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren und nachweisen zu können.
Welche Empfehlungen für Handwerksbetriebe gibt es?
Um auf mögliche Anfragen vorbereitet zu sein und Geschäftsbeziehungen zu sichern, sollten Handwerksbetriebe einige Maßnahmen in Betracht ziehen:
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Überprüfung der Lieferkette: Auch wenn keine direkte Verpflichtung besteht, kann es sinnvoll sein, die eigene Lieferkette regelmäßig auf Risiken hin zu analysieren. Große Unternehmen werden zunehmend Transparenz fordern, und proaktive Maßnahmen können Wettbewerbsvorteile schaffen.
Dokumentation und Transparenz: Interne Dokumentationssysteme, die die Risiken der eigenen Lieferkette erfassen, helfen nicht nur bei der Erfüllung von Anfragen, sondern tragen auch zur langfristigen Sicherung der Geschäftsbeziehungen bei.
Weitergehende Informationen finden unsere Mitglieder unter dem Button „Aktuelles“.
Fazit:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft in erster Linie große Unternehmen, doch auch Handwerksbetriebe sollten sich darauf einstellen, indirekt mit den Anforderungen konfrontiert zu werden. Durch ein frühes Risikomanagement, Transparenz und sorgfältige Dokumentation können Handwerksbetriebe nicht nur den gestiegenen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Wer vorbereitet ist, bleibt flexibel und kann auf Anfragen von Geschäftspartnern professionell reagieren. Das LkSG mag auf den ersten Blick eine Herausforderung darstellen, bietet aber auch die Chance, Lieferketten zu optimieren und verantwortungsvolles Handeln zu stärken.
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