Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was Handwerksbetriebe jetzt wissen sollten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat 2023 in Deutschland neue Maßstäbe gesetzt, um Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu wahren. Doch was bedeutet dies für Handwerksbetriebe? Auch wenn das Gesetz primär große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern betrifft, sollten auch kleinere Betriebe aufmerksam sein, da sie indirekt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen können.
Was ist der Hintergrund des Lieferkettengesetzes?
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und Verstöße zu verhindern. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang der gesamten Lieferkette stattfinden – vom Rohstoffabbau bis zur finalen Produktion.
Ab dem Jahr 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten umfassende Maßnahmen zur Risikoanalyse und -bewältigung ergreifen. Für Handwerksbetriebe, insbesondere kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, besteht jedoch keine direkte Verpflichtung. Dennoch können sie durch ihre Geschäftsbeziehungen zu größeren Unternehmen in die Regelungen einbezogen werden.
Was sind die Auswirkungen auf Handwerksbetriebe?
Auch wenn Handwerksbetriebe nicht unmittelbar dem Gesetz unterliegen, könnten sie durch die Anforderungen größerer Geschäftspartner in Zugzwang geraten. Großunternehmen, die den Regelungen unterworfen sind, verlangen zunehmend Transparenz von ihren Zulieferern. So könnten Handwerksbetriebe aufgefordert werden, ihre Lieferketten zu analysieren und potenzielle Risiken, etwa Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße, offen zu legen.
Was bedeutet dies konkret?
Erhöhte Transparenzanforderungen: Große Unternehmen verlangen möglicherweise von ihren Zulieferern detaillierte Informationen über deren Lieferketten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Risikomanagement wird wichtiger: Handwerksbetriebe sollten Risikomanagement-Systeme einführen, um potenzielle Risiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren und nachweisen zu können.
Welche Empfehlungen für Handwerksbetriebe gibt es?
Um auf mögliche Anfragen vorbereitet zu sein und Geschäftsbeziehungen zu sichern, sollten Handwerksbetriebe einige Maßnahmen in Betracht ziehen:
Keine pauschalen Zusicherungen: Handwerksbetriebe sollten vorsichtig sein, wenn sie von Geschäftspartnern um umfassende Garantien zur Einhaltung des LkSG gebeten werden. Stattdessen ist es ratsam, gezielt nach Risiken in der eigenen Lieferkette zu suchen und diese offen zu kommunizieren.
Überprüfung der Lieferkette: Auch wenn keine direkte Verpflichtung besteht, kann es sinnvoll sein, die eigene Lieferkette regelmäßig auf Risiken hin zu analysieren. Große Unternehmen werden zunehmend Transparenz fordern, und proaktive Maßnahmen können Wettbewerbsvorteile schaffen.
Dokumentation und Transparenz: Interne Dokumentationssysteme, die die Risiken der eigenen Lieferkette erfassen, helfen nicht nur bei der Erfüllung von Anfragen, sondern tragen auch zur langfristigen Sicherung der Geschäftsbeziehungen bei.
Weitergehende Informationen finden unsere Mitglieder unter dem Button „Aktuelles“.
Fazit:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft in erster Linie große Unternehmen, doch auch Handwerksbetriebe sollten sich darauf einstellen, indirekt mit den Anforderungen konfrontiert zu werden. Durch ein frühes Risikomanagement, Transparenz und sorgfältige Dokumentation können Handwerksbetriebe nicht nur den gestiegenen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Wer vorbereitet ist, bleibt flexibel und kann auf Anfragen von Geschäftspartnern professionell reagieren. Das LkSG mag auf den ersten Blick eine Herausforderung darstellen, bietet aber auch die Chance, Lieferketten zu optimieren und verantwortungsvolles Handeln zu stärken.