Schulung „Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C“

Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2024 und der aktualisierten TRGS 519 (Fassung 2025) ergeben sich weitreichende Änderungen für den Umgang mit Asbest. Insbesondere die Qualifikationsanforderungen für Betriebe und Beschäftigte werden neu geregelt und konkretisiert. Bis zum 5. Dezember 2027 gilt eine Übergangsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die erforderlichen Fach- und Sachkundenachweise erbracht werden. Ab dem 6. Dezember 2027 dürfen Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien nur noch von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden.

Schulungsangebot für Innungsmitglieder zum vergünstigten Preis – Der Fachverband Metall Sachsen kann seinen Innungsmitgliedern in Kooperation mit dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Sachsen/Thüringen die Schulung „Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4C“ zu einem vergünstigten Sonderpreis anbieten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bzw. Ihre Mitarbeiter rechtzeitig für die neuen Anforderungen zu qualifizieren.

Wichtiger Hinweis zur Anmeldung: Wenn Sie das Schulungsangebot zum vergünstigten Preis für Innungsmitglieder nutzen möchten, tragen Sie bitte im Anmeldeformular im Feld „Anmerkungen“ unbedingt den Hinweis: „Fachverband Metall Sachsen“

ein.

Die Prüfung der Innungsmitgliedschaft erfolgt nach der Anmeldung und Buchung. Anschließend wird der Anspruch auf den vergünstigten Preis geprüft.

Schulungstermine und Anmeldung:

Hier finden Sie die aktuellen Schulungstermine sowie den direkten Link zur Anmeldung: Asbest-Seminare | Fachverband Elektro- und Informationstechnik Sachsen/Thüringen

Chemnitz: 11.- 13.11.2026

Dresden:   03.- 05.03.2027

                    07.- 09.04.2027

                    25.- 27.08.2027

                    10.- 12.11.2027

Wir empfehlen allen betroffenen Betrieben, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen rechtzeitig zu planen.