Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fachverband Metall Sachsen​

Unsere
AGBs

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Wir bestellen auf der Grundlage dieser Einkaufsbedingungen. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an. Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie in Textform erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden.
    2. Kaufmännischer Schriftverkehr ist nur mit der Einkaufsabteilung des Fachverband Metall Sachsen zu führen. Andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht berechtigt, den Fachverband Metall Sachsen und / oder seine Tochterunternehmen zu verpflichten.
    3. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden. Für alle Verträge gilt für den Fachverband Metall Sachsen eine sofortige Kündigungsmöglichkeit ohne Einhaltung einer Frist zum Kalendermonatsende. In dem Fall steht dem Auftragnehmer die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen / Lieferungen zu. d. Bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder bei Zahlungseinstellung kann der Fachverband Metall Sachsen die Vertragserfüllung ganz oder teilweise ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Möglichkeit der Vertragsaufhebung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (Verzug, Schlechterfüllung und andere) bleibt hiervon unberührt.

  2. Lieferung und Versand Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung des Fachverband Metall Sachsen zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an. Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer wurde.

  3. Lieferfristen, Liefertermine die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder – Termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort. Der Fachverband Metall Sachsen ist bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins und nach ergebnislosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, nach seiner Wahl, Ersatz zu beschaffen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben können Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden. Bei früherer Anlieferung als vereinbart kann der Fachverband Metall Sachsen die Waren auf Kosten des Auftragnehmers zurücksenden oder auf Kosten des Auftragnehmers bis zum Liefertermin einlagern.

  4. Qualität und Abnahme der Auftragnehmer sichert zu, dass die Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen und dem Stand der Technik entspricht. Der Fachverband Metall Sachsen behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel. Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich. Der Fachverband Metall Sachsen akzeptiert nur die von ihm bestellten Mengen oder Stückzahlen. Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.

  5. Preise und Zahlungsbedingungen Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen dem Fachverband Metall Sachsen zugute. Rechnungen sind unter Angabe der Bestell – und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines Mangels ist der Fachverband Metall Sachsen berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen netto Kasse ab Rechnungslegung.

  6. Aufrechnung und Abtretung der Fachverband Metall Sachsen ist berechtigt, mit Forderungen oder Gegenforderung aufzurechnen, die noch nicht fällig sind. Die Abtretung von Forderungen gegen den Fachverband Metall Sachsen ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung wirksam.

  7. Gewährleistung
    1. dem Auftragnehmer stellt den Fachverband Metall Sachsen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.
    2. Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl des Fachverband Metall Sachsen kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen ist der Fachverband Metall Sachsen – nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer – berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät.
    3. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport -, Wege – und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
    4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrechts zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher an den Auftragnehmer erfolgen.

  8. Informationen und Daten Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen werden, bleiben Eigentum des Fachverband Metall Sachsen. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.

  9. Schutzrechte Dritter Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern der Fachverband Metall Sachsen dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber – , Patent – und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von je der damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.

  10. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

  11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsstatus Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstellenangabe des Fachverband Metall Sachsen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fachverband Metall Sachsen, Scharfenberger Straße 66, 01139 Dresden.