Information 01/02 2022

  1. Verband und Handwerk
    1.1 Neuer Tarifabschluss für das sächsische Metallhandwerk gelungen –
    Mitteilung zum Abschluss des Tarifvertrages zwischen der CGM und dem
    FVMS Standpunkt zu 12,00 € Mindestlohn
    1.2 Das System der Tarifautonomie wird in Frage gestellt – Gedanken zur
    Anhebung des Mindestlohns auf 12 €
  2. Recht
    2.1 Virenschutz im Home-Office
    2.2 Der Stromanbieter kündigt?
  3. Finanzen und Wirtschaft
    3.1 Das ändert sich 2022
    3.2 Beim Sachbezug haben sich zum Jahreswechsel die Regeln geändert
    3.3 Der elektronische Krankenschein kommt
    3.4 Kinderkrankengeld – Erweiterter Anspruch 2022
    3.5 Sachsen will Kleinstunternehmen unterstützen
  4. Technik – Information aus den Landesfachgruppen
    4.1 Metallbau
      ➢ Gefährliches Dreigestirn
      ➢ Der Schimmel im Falz
      ➢ Bei geschlossenem Fenster lüften
    4.2 Schließ- und Sicherungstechnik
      ➢ Sicherheit- Nachrüsten statt erneuern
      ➢ Neue Normenreihe EN 1627 bis 1630 zum Einbruchschutz
    4.3 Feinwerkmechanik
      ➢ Aufbruch in ein neues Automatisierungs-Zeitalter – automatisierter
           Wechsel von Spannköpfen und ganzen Spannmitteln
  1. Verband und Handwerk

    1.1 Neuer Tarifabschluss für das sächsische Metallhandwerk gelungen – Mitteilung zum Abschluss des Tarifvertrages zwischen der CGM und dem FVMS

    Zu Beginn des Jahres 2022 sind die Tarifpartner der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) und des Fachverband Metall Sachsen (FVMS) zu einer neuen Tarifverhandlungsrunde zusammengekommen. Die Verhandlungen konnten nun zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.
    Darüber hinaus konnte nun auch nach zweijähriger Verhandlung der räumliche Geltungsbereich des Tarifwerkes auf das Gebiet der Metallinnung Sächsische Schweiz erweitert werden.
    Bei Interesse an der Übersendung des aktuellen Tarifwerkes, dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, die Ihnen dieses dann gern zukommen lässt.

    1.2. Das System der Tarifautonomie wird in Frage gestellt – Gedanken zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 €

    Herr Arnold, für wie zielführend sind für Sie die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 €?

    Die 12€/Stunde Mindestlohn bringen nicht die suggerierten Zuwächse für Geringverdiener sagt Schmiedemeister Arnold, Kreishandwerksmeister in der Sächsischen Schweiz Osterzgebirge und Obermeister der Metallinnung Sächsische Schweiz.

    Die Ankündigung des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Durchsetzung des 12 € Mindestlohn ab Oktober 2022 per Gesetz erreichen zu wollen, raubt mir den Schlaf. Eigentlich wollte ich von den gelungenen Tarifverhandlungen zwischen der CGM, der Metallinnung Sächsische Schweiz und dem Fachverband Metall berichten. Es ist nämlich am Montag gelungen, nach mehrjährigen Verhandlungen, einen nunmehr einheitlichen Tarifvertrag für Sachsen abzuschließen. Darauf bin ich sehr stolz. Nun soll der Vertrag wenige Tage nach dem Abschluss nicht mal mehr das Papier wert sein soll auf dem es geschrieben ist.

    Ich kann Ihnen da nicht ganz folgen…

    Bisher war es Sache der Tarifpartner, Tarifverträge auszuhandeln. Dabei sind wir immer sehr verantwortungsvoll vorgegangen. Nach dem Motto: Leben und Leben lassen haben wir es immer geschafft, Abschlüsse jenseits der Inflationsrate zu erreichen. So auch dieses Mal. Die 2,8% ab dem 1.1. und dann die 6% ab dem 1.7.2022 waren als staatliche Vorgabe für sich genommen schon ein harter Brocken. Wir haben die Erhöhungen auch bereits mit Blick auf die anstehenden 12 € getätigt. Wir sind jedoch davon ausgegangen, dass die Ankündigung über 2 Jahre vielleicht 3- oder 4-mal gesplittet werden und somit auch des angestrebte Regierungsziel zum Ende der Legislaturperiode mit Erfolg erreicht wird. Jetzt wird das ganze System ausgehebelt. Damit übergeht man sogar die vom Gesetzgeber eingesetzte ständig unabhängige Mindestlohnkommission. Staatliche Vorgaben erübrigen nun fast künftige Verhandlungen mit den Gewerkschaften.

    In den Beschlüssen zum Koalitionsvertrag der neuen Regierung standen doch die 12 € bereits drin. Diese wurden von der Mehrheit der Wähler auch für gut befunden. Sie sind jetzt also gegen eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 €?

    Ganz und gar nicht, jedenfalls nicht pauschal und in solchen Schritten. Mein Problem dabei ist, dass die Erhöhung des Mindestlohns das ausgegebene Ziel, nämlich mehr Geld im Portemonnaies der Geringverdiener, damit nicht erreicht wird. Sehen Sie, es ist doch so: den Arbeitgebern wird immer wieder vorgeworfen, nicht auskömmliche Löhne zu zahlen. Das Gegenteil ist aber der Fall, nicht nur wir als Handwerker sind nämlich darauf angewiesen, dass die potenzielle Kundschaft solvent ist. Die Inflationsrate, die man sich übrigens ganz einfach ausrechnen kann, von 9,60 € bis 12,00 € wären das 25 % bis Jahresende, wird die Kaufkraft schwächen. Die steigenden Kosten und damit steigenden Preise fressen den Zugewinn bei weitem auf. Dies gilt wie gesagt für den Fall, dass die 12 € noch für dieses Jahr beschlossen werden.

    Auch wenn 12 € noch dieses Jahr kämen, sprechen wir doch nur von der Erhöhung des Mindestlohns. Da kann doch die Inflation nicht auf 25% steigen!

    Ja, das ist genau falsch gedacht. Zum Beispiel ist in unseren Tarifverträgen der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 verortet. Wenn sie nun am unteren Ende aufstocken, müssen Sie auch alle anderen Gruppen mit anheben. Das gebietet nicht nur der Wille zum Erhalt des sozialen Friedens in der Firma, sondern auch das Lohnabstandsgesetz. Wir haben also jetzt schon eine Erhöhung von 8,8% in allen Lohngruppen als Gesetz für dieses Jahr beschlossen. Sie können ja mal fragen, wer Gewinner und Verlierer wirklich sind.

    Na gut, dann Frage ich mal….

    Bei den Geringverdienern bleibt auf Grund der Steuerprogression und den Abgaben nur etwas mehr als die Hälfte der Erhöhungen hängen.
    Die Betriebe müssen die Last der gestiegenen Kosten allein stemmen. Handwerk ist nun mal der lohnintensivste Bereich der Wirtschaft. Besonders die Lohnkosten schlagen bei der Preisbildung zu Buche. Die Betriebe werden nun versuchen über die Verrechnungssätze die Last über die Preise an den Kunden weiterzugeben, aber das wird bei solchen Sprüngen nicht allen gelingen. Die Folge ist, dass das zu Lasten der Eigenkapitaldecke geht und somit sogar weitere Investitionen stark gebremst würden. Besonders perfide dabei ist, dass es vor allem diejenigen Betriebe besonders trifft, die auch von der Pandemie besonders betroffen sind.
    Noch mehr betroffen sind die Rentner. Diese bekommen die steigenden direkt Preise zu spüren, bekommen aber keinen entsprechenden Ausgleich dafür. Das ist die Gruppe der absoluten Verlierer. Das Ziel, dass wir im Alter mal besser von den Früchten der Arbeit leben sollen wird mit der Mindestlohnerhöhung ebenso nicht erreicht, das Gegenteil ist der Fall!
    Aber es gibt auch Gewinner. Der Finanzminister freut sich auf Mehreinnahmen durch die Lohnsteuer in Milliardenhöhe. Höhere Preise bedeuten auch Mehreinnahmen durch die Mehrwertsteuer. Und die Sozialkassen werden automatisch mit bedacht. Fest steht, sozial gerechter wird es so nicht werden! In diesem unmittelbaren Zusammenhang steht übrigens die staatlich gewollte Erhöhung der Energiepreise. Aber ist ein gesondertes Thema.

    Meckern gilt nicht, das kann jeder, wie denken Sie denn wie es besser geht?

    Ich bin ja nun kein Experte auf diesem Gebiet, aber wenn es wirklich ernst gemeint ist, muss das Ziel sein, mehr Netto vom Brutto für Geringverdiener. Nur so kann die spreizende Einkommensschere wieder etwas geschlossen werden. Und das kann eigentlich nur durch eine geänderte Steuerpolitik erfolgen.

    Die Frage steht dann aber wieder immer im Raum, wie soll das finanziert werden. Die Kassen sind durch die Pandemie mehr als strapaziert.
    Wie würden Sie Steuerentlastungen da noch mit unterbringen?


    Die Steuereinnahmen an sich sind meiner Meinung nach ausreichend vorhanden. Es ist nur eine Frage wie diese eingesetzt und verteilt werden. Dazu müssten wir einen zusätzlichen Termin machen. Aber eine Idee habe ich jetzt mal gehabt: warum hat noch niemand über Höchstverdienstgrenzen gesprochen, Höchstrenten gibt es in einigen Ländern schon. Ich weiß, ein verrückter Vorschlag aber nicht verrückter als die 12 € noch dieses Jahr.


Einen herzlichen Dank an Gunter Arnold für seine Gedanken zur geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 €.

Komplette Ausgabe unter: Information_01_02.2022.pdf

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